Schwer zu fassen, aber dennoch wertvoll: immaterielle Güter, wie Daten und Schutzrechte. Zu den Daten gehören personenbezogene Daten einerseits, aber auch Unternehmensdaten, z.B. in Form von Geschäftsgeheimnissen. Zu den Schutzrechten gehört auch das Urheberrecht.
Das Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz, UrhG) regelt die Beziehung zwischen Kreativen (creator) und Nutzern. Dazu wird zwischen diesen in einem Lizenzvertrag vereinbart, in welchem Umfang die Nutzer die Werke verwenden dürfen. Für den Fall, dass Content wie Texte, Bilder, Musik oder Videos ohne Lizenz genutzt werden, liegt eine Rechtsverletzung vor, die z.B. mit einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage verfolgt werden kann.
Wir helfen, personenbezogene Daten zu schützen, indem wir die Anforderungen der DSGVO für Ihr Unternehmen prüfen und gemeinsam Prozesse für die Umsetzung entwickeln, z.B. mit einer auf die Anforderungen Ihrer Webseite maßgeschneiderten Datenschutzerklärung. Ihre Digitalisierungsvorhaben bringen wir durch prozessoptimierte Vertragsgestaltung beim Erwerb oder Angebot von Software und Dienstleistungen voran. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Unternehmens-Knowhow ist dabei ebenso wie IT-Security und Compliance maßgeblicher Bestandteil.