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Aus TMG wird DDG - Wilkommen, Digitale Dienste Gesetz

Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) am 25. August 2023 und der anschließenden Verabschiedung des Digitalen Dienste Gesetz (DDiG) im deutschen Bundestag am 21. März 2024 und dem Bundesrat am 26. April 2024 ist ein neues Kapitel für die digitale Sicherheit und Transparenz in Europa und Deutschland aufgeschlagen.

Der Digital Services Act (DSA), ein Verordnungswerk der Europäischen Union, zielt darauf ab, das Online-Umfeld für Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Die Verordnung verpflichtet Online-Plattformen und -Diensteanbieter zu umfassenden Maßnahmen gegen illegale Inhalte, Desinformationen und Hassrede.

Das Digitale Dienste Gesetz (DDiG) setzt den DSA in deutsches Recht um und konkretisiert einige seiner Vorgaben. So wird beispielsweise eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur eingerichtet, die für die Durchsetzung des DDiG und die Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden zuständig ist.

Zu den wichtigsten Regelungen des DSA und DDiG gehören:

  • Pflicht zur Entfernung illegaler Inhalte: Plattformen müssen illegale Inhalte, sobald sie ihnen zur Kenntnis gelangen, unverzüglich entfernen.
  • Risikomanagement und Sorgfaltspflichten: Plattformen müssen ein systematisches Risikomanagement für illegale Inhalte und Aktivitäten auf ihren Plattformen einführen und angemessene Sorgfaltspflichten erfüllen.
  • Unabhängige Aufsicht: Die Einhaltung der Vorgaben wird von unabhängigen Behörden überwacht. Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden.
  • Transparenz für Nutzer: Nutzerinnen und Nutzer haben ein Recht auf transparente Informationen über die Funktionsweise der Plattformen und die Maßnahmen gegen illegale Inhalte.

Der DSA und das DDiG werden weitreichende Folgen für die digitale Welt haben. Plattformen müssen ihre Systeme und Prozesse anpassen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Nutzerinnen und Nutzer können hingegen von einem sichereren und transparenteren Online-Umfeld profitieren.

Was Sie sofort umsetzen sollten:

- Rufen Sie das Impressum Ihrer Webseite auf.

- Prüfen Sie, ob Sie dort das Kürzel "TMG" verwenden. Das steht für Telemediengesetz.

- Ersetzen Sie das Kürzel durch das neue Kürzel "DDG"