Daten & Lizenzen
Zur Reform des deutschen Markenrechts
Am 14. Januar treten wesentliche Teile des Markenrechtmodernisierungsgesetzes in Kraft. Dieses setzt die EU-Markenrechtsrichtlinie (2015/2436) um und verfolgt die Ziele, das deutsche Markenrecht an die Erfordernisse eines modernen Digitalzeitalters anzupassen und eine Angleichung an das europäische Markenrecht herzustellen.
Das reformierte deutsche Markenrecht verzichtet künftig auf das Erfordernis einer grafischen Darstellbarkeit schutzfähiger Zeichen. Auf diese Weise wird das Markenregister an die Bedürfnisse eines modernen Technologiezeitalters angepasst und bietet eine rechtssichere Möglichkeit, z.B. Multimedia-, Geruchs-, Tast- und Bewegungsmarken auch national eintragen zu lassen.
Ferner werden im Zuge der Umsetzung die auf EU-Ebene seit 2017 bekannten Gewährleistungsmarken nun auch als nationale Marken eingeführt. Mit Gewährleistungsmarken können bestimmte Qualitätsstandards von Waren oder Dienstleistungen Dritter garantiert werden (z.B. „GS geprüfte Sicherheit“). Der Anmelder einer Gewährleistungsmarke muss allerdings die gewährleisteten Eigenschaften, die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich die Gewährleistung bezieht sowie angemessene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen in einer Markensatzung festlegen.
Die Neutralität soll dadurch gewährleistet werden, dass Markeninhaber nur ein unabhängiges Unternehmen sein, das die mit der Gewährleistungsmarke zertifizierten Waren oder Dienstleistungen selbst nicht anbietet.
Ferner kann ein Markeninhaber künftig seine Bereitschaft zur Lizenzierung bzw. Veräußerung seiner Marke in das Register (gebührenfrei) aufnehmen lassen. Auch Angaben zum Lizenznehmer, zur Lizenzart und den Lizenzbedinungen können (gebührenpflichtig) in das Register eingetragen werden. Hindurch soll der Handel mit Marken und Lizenzen angeregt werden.
Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen die Änderungen im deutschen Markenrecht auf Ihr Markenportfolio haben und wie Sie bzw. Ihr Unternehmen von der Reform profitieren können, vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer Markenrechtsspezialisten.