Bürokratie & Entwicklung
Was tun bei Rückforderung von Coronahilfen?
Aktuell sehen sich viele Unternehmen, Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige mit Rückforderungsbescheiden über erhaltene Coronahilfen konfrontiert.
Zum Höhepunkt der Corona-Krise in den Jahren 2020 und 2021 half der Staat vielen Unternehmen mit unterschiedlichen Coronahilfsprogrammen. Dies ermöglichte Unternehmen, die besonders von pandemiebedingten Einschränkungen betroffen waren, den wirtschaftlichen Fortbestand. Einige dieser Coronahilfen werden von Bund und Ländern jetzt teilweise oder vollständig zurückgefordert. Nicht immer ist diese Rückforderung rechtmäßig.
Sollten Sie selbst einen Rückzahlungsbescheid erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt. Denn ab Zustellung des Bescheids besteht grundsätzlich nur innerhalb eines Monats die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Mit unserer Expertise im Verwaltungsrecht unterstützen wir Sie bei der Abwehr geltend gemachter Rückzahlungsforderungen. Sprechen Sie uns an.