Daten & Lizenzen
Was muss ich beim Betrieb einer US-Webseite beachten?
Will man in Deutschland eine gewerbliche Webseite betreiben, treffen die Betreiberin eine Vielzahl von Rechtspflichten zu Pflichtangaben, beispielsweise die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG).
Für reine US-Webseiten bestehen indes komplett andere Anforderungen. So ist zum Beispiel ein Impressum wie es in Deutschland das TMG vorschreibt nicht notwendig. Sogar im Gegenteil: Eine mit § 5 TMG vergleichbare Vorschrift wird in den USA teils sogar als Verfassungswidrig angesehen, so dass sogar aktiv von einem „Imprint“ abzuraten ist. Stattdessen sollte auf der gewerblich genutzten US-Webseite eine „Coporate Information“ hinterlegt werden, die Auskunft über das hinter der Webseite stehende Unternehmen gibt.
Eine jede US-Webseite sollte je außerdem nach Verwendung mit folgenden „legal pages“ ausgestattet sein:
Privacy policies
Terms and conditions of use
Corporate policies
Diese Informationen sollten über die Navigation der Webseite universell erreichbar sein.
Daneben sind folgende weitere „legal information“ möglich und eventuell ratsam
Disclaimers (z.B. für Rechtsverletzungen Dritter)
Accessibility information (barrierefreier Zugang)
Abuse or complaints contact information (als Service)
Von großer Bedeutung ist schließlich die Kennzeichnung eigner IP-Rechte, die deutlich kenntlich gemacht werden sollten, z.B. durch Benennung von
Trademarks (Marken)
Patents (Patente)
Copyright notices (Urheberrechtsvermerke für Ihre Inhalte)
Wir empfehlen daher, ein Copyright-Symbol auf die Seite setzen, wenn möglich, eine US-Marke anmelden.
Sofern geplant ist, eMail-Werbung (bspw. per Newsletter) zu versenden, ist zudem der CAN-SPAM Act zu beachten. Danach müssen alle gewerblichen Nachrichten einen deutlich sichtbar platzierten Unsubscribe-Link aufweisen oder eine andere Möglichkeit, sich von dem Newsletterbezug wieder auszutragen. Diesem Wunsch muss umgehend nachgekommen werden.
Weiterhin muss jede gewerbliche Nachricht deutlich als Werbung gekennzeichnet werden.
Schließlich dürfen werbende eMails nicht missverständlich sein, was auch das Subject-Feld und den Header umfasst und die eMail muss eine valide Postadresse enthalten.