Daten & Lizenzen
KI-Kompetenz mit KIKONA.de
KI-Kompetenz: was ist das?
Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Vor allem generative KI, die uns in sekundenschnelle auf Knopfdruck lustig Bildchen, ansprechende Texte oder ulkige Songs erstellen lässt. Der ganze Zauber bewegt sich allerdings nicht im rechtfreien Raum. Neben die ohnehin anwendbaren Gesetze wie BGB, UrhG, MarkenG, KUG und andere tritt seit dem 01.08.2024 auch die KI-Verordnung der Europäischen Union, die in ihrer ersten Stufe am 01.02.2025 wirksam geworden ist.
Durch diese erste Stufe wurden vor allem höchst-riskante KI-System verboten, aber es wuden auch weitere Regelungen wirksam. Allen voran die in Art. 4 KI-VO geforderte "KI-Kompetenz".
Was ist KI-Kompetenz?
Damit meint die Verordnung "die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden" (Art. 3 Nr. 56 KI-VO). Es geht also Fähigkeiten, Kenntnisse und Risikobewusstein.
Müssen also ab sofort alle EU-Bürger*innen KI-kompetent sein?
Nein. Die Vorschrift richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-System, also grob gesagt an Unternehmen, die KI-System herstellen und entwickeln und Unternehmen, die schlicht KI-Systeme einsetzen wollen. Sei es zu den oben beschriebenen Zwecken oder in ganz anderen Bereichen wie Prozessautomatisierung, Personalwesen oder Sicherheitstechnologien.
Was droht, wenn man sich nicht daran hält?
Die gute Nachricht vorweg: es drohen zumindest keine Bußgelder. Sollte es aber durch den Einsatz von KI zu Haftungsfällen kommen, z.B. weil Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzte wurden, dürfte fehlende oder nicht nachgewiesene Kompetenz als mindestens fahrlässig und damit als Verschulden zu werten sein. Weiterhin steht zu vermuten, dass die Anwendung von KI ohne entsprechende Kompetenz auch wettbewerbwidrig sein kann.,
Wie wird man KI-Kompetent?
Entweder man ist es aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung schon oder man "ergreift Maßnahmen". Welche das sein können, definiert die KI-VO nicht. Begründet wird das etwas oberflächlich mit den vielen unterschiedlichen Konstellationen aus Vorkenntnissen udn Anwendungsbereichen. Erlangt werden soll jedenfalls "das nötige Wissen, um zu verstehen, wie sich mithilfe von KI getroffene Entscheidungen auswirken" (Erwägungsgrund 20, S. 2).
Schulungen drängend sich als Maßnahme geradezu auf.
Gemeinsam mit Sven Herchenhain (Vorstand der efec AG) habe ich einen Online-Kompetenznachweis zum Selbststudium entwickelt: KIKONA.
Mit KIKONA bieten wir eine unkomplizierte, zeitsparende und kostengünstige Lösung zum Erlangen von KI-Kompetenz mit Zertifikat zur Dokumentation.