Daten & Lizenzen

Ist Ihre Webseite eigentlich barrierefrei?

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 1. Januar 2023 sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten deutlich gestiegen. Ab sofort müssen öffentliche Stellen und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ihre Webseiten und Apps barrierefrei gestalten. Bei Nichtbeachtung drohen - wie könnte es anders sein (?) - Bußgelder. Um festzustellen, ob für Sie Handlungsbedarf besteht, prüfen wir Ihre Webseite.

 

Wir prüfen Ihre Webseite u.a. auf folgende Kriterien:

    Kompatibilität mit gängigen Screenreadern und Hilfsmitteln.

    Tastaturbedienbarkeit aller Elemente.

    Verständlichkeit und Klarheit der Inhalte.

    Eindeutige und kontrastreiche Farben.

    Alternative Textbeschreibungen für Bilder und Grafiken.

 

Mit unserer Webseitenanalyse zum BFSG erhalten Sie:

    Einen umfassenden Überblick über die Barrierefreiheit Ihrer Webseite.

    Detaillierte Hinweise auf mögliche Barrieren und Fehler.

    Konkrete Handlungsempfehlungen (Checkliste) zur Behebung der Barrieren.

    Rechtssichere Vorgaben bei der Umsetzung der BFSG-Anforderungen.

 

Kontaktieren Sie gerne Rechtsanwältin Isabel Dussy für ein Angebot.