Daten & Lizenzen
Digital Markets Act (DMA) - Nutzen Sie Gatekeeper-Dienste?
Am 06.03.2024 tritt der Digital Markets Act, kurz DMA (Verordnung (EU) 2022/1925) in Kraft.
Danach kann die EU-Kommission feststellen, dass bestimmte Unternehmen als marktbeherrschende, digitale Plattformen anzusehen sind. Ab dieser Feststellunh nennt man diese Unternehmen "Gatekeeper" ("Torwächter").
Mit Stand Februar 2024 hat die Kommission sechs Torwächter:
- Alphabet
- Amazon
- Apple
- ByteDance
- Meta
- Microsoft
und 22 zentrale Plattformdienste benannt, darunter auch mehrere Google-Dienste, benannt (Gesetz über digitale Märkte: Kommission benennt sechs Torwächter (europa.eu))
Sollten Sie einen der betroffenen Dienste, z.B. Google Maps, einsetzen, besteht auch für Sie Handlungsbedarf, da die Plattformbetreiber die sie betreffenden Pflichten teilweise an die Nutzenden weitergeben. Insbesondere müssen Sie rechtswirksame Einwilligungen der Endnutzer für folgende Aktivitäten einzuholen:
- den Einsatz von Cookies oder anderer Formen der lokalen Speicherung von Informationen, soweit die Einholung einer Einwilligung hierfür gesetzlich vorgeschrieben ist; und
- die Erhebung, Weitergabe und Nutzung von personenbezogenen Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen.
Wenn Sie die Einwilligung einholen, sind Sie verpflichtet:
- Aufzeichnungen über die von den Endnutzern abgegebenen Einwilligungen aufzubewahren; und
- den Endnutzern eine klare Anleitung bereitzustellen, wie diese die Einwilligung widerrufen können.
Weiterhin sind Sie verpflichtet, jede natürliche oder juristische Person offenzulegen, die personenbezogene Daten von Endnutzern als Folge Ihrer Nutzung des jeweiligen Google-Dienstes erhebt, erhält oder nutzen kann. Sie sind ferner verpflichtet, Endnutzern deutlich sichtbar und leicht zugänglich Informationen bereitzustellen, aus denen hervorgeht, wie eine solche natürliche oder juristische Person die personenbezogenen Daten der Endnutzer nutzt.