Bürokratie & Entwicklung
Datenschutz bei Funkwasserzählern in der öffentlichen Wasserversorgung
Unter dem Begriff „Smart Metering“ wird die Digitalisierung des Messwesens im Bereich Wärme, Strom und Wasser verstanden. Auch die öffentlichen Wasserversorger gehen mehr und mehr dazu über, im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung an den Grundstücksanschlüssen auf digitale Wasserzähler mit Funkschnittstelle (sogenannte „Funkwasserzähler“) zu setzen. Denn eine zeitgenaue und flexiblere Abrechnung, Leckagewarnung, Qualitätssicherung, und vor allem ein erheblich verringerter Erfassungs-, Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand sind die wesentlichen Vorteile gegenüber den analogen Wasserzählern.
Doch häufig sehen sich die Wasserversorger Fragen und Beschwerden ihrer Kunden im Hinblick auf den Datenschutz ausgesetzt. Diesen datenschutzrechtlichen Unsicherheiten wurde in Hessen mit einer gemeinsamen Erklärung von Datenschutzbeauftragten und Wasserwirtschaft begegnet. Im Ergebnis wird danach der Einsatz von Funkwasserzählern als datenschutzrechtlich grundsätzlich rechtmäßig bewertet. Ausgangspunkt ist, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten immer eines Erlaubnistatbestandes bedarf. Ein solcher liegt vor, wenn die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Darunter fällt die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Dennoch müssen die Wasserversorger bei einer Umstellung auf Funkwasserzähler einige rechtliche Besonderheiten beachten. So müssen sie als Verantwortliche für die Datenverarbeitung die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen gewährleisten. Dazu zählt etwa, dass sie vor der Umrüstung auf Funkwasserzähler ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflicht gegenüber den Betroffenen nachkommen. Gegenüber analogen Wasserzählern können digitale Funkwasserzähler mehr Daten als nur den Verbrauch erfassen. Je nach Zählertyp können unterschiedliche Daten gemessen, gespeichert und übermittelt werden. Obligatorisch ist es daher, dass die erhobenen Daten verschlüsselt übertragen werden, sodass diese nur den Berechtigten zugänglich sind. In Abhängigkeit der jeweiligen Art und des Umfangs der Datenerfassung können weitere Maßnahmen zu beachten sein. Eine weitere Herausforderung bei der Umstellung auf digitale Wasserzähler ist, dass Wasserversorger häufig mit Widersprüchen betroffener Wasserkunden konfrontiert werden, die sich gegen einen Einbau der neuen Zähler wehren wollen. Selbst, wenn solche Widersprüche in aller Regel unbegründet sind, behindern sie einen reibungslosen Projektablauf und verursachen Mehraufwand. Um dies weitestgehend zu verhindern, sind eine rechtskonforme Umsetzung sowie eine kluge Informationspolitik im Voraus entscheidend.
Bisher haben viele Wasserversorger die Umrüstung auf digitale Wasserzähler aufgrund der datenschutzrechtlichen Unsicherheiten gemieden. Mittlerweile steht fest, dass dies kein Hinderungsgrund mehr ist. Dennoch wird ein erfolgreicher Umstieg nur gelingen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen beachtet und eingehalten werden.
Wenn Sie rechtliche Fragen zum Einsatz digitaler Wasserzähler in der öffentlichen Trinkwasserversorgung haben, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Umrüstung in Ihrem Versorgungsgebiet.